HEIRATSLAND MITTE
Archiv der Ausgabe 2006 / 2007
- Auf der Erde, in der Luft und unter Wasser
Rainer Ahnert ist seit 1969 Standesbeamter und damit der dienstälteste der Hauptstadt. Über 10 000 Paare hat er getraut. Wir sprachen mit dem Leiter des Standesamtes Mitte von Berlin.
Wenn die Heiratsentscheidung gefallen ist und das Paar zum Standesamt geht, welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Wenn beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und deutsche Staatsbürger sind, ist das ziemlich einfach:
- Vorzulegen ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (nicht älter als sechs Monate), wenn deren Ehe nach 1958 in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) geschlossen wurde. Diese Urkunde ist in der Regel beim Standesamt des Wohnortes der Eltern erhältlich. Bei Eheschließung der Eltern vor 1958 bzw. bei Eheschließung der Eltern in der DDR vor dem 3. Oktober 1990 ist anstelle der Familienbuch-Abschrift eine neue Abstammungsurkunde (nicht älter als sechs Monate) erforderlich;
- ein gültiger Personalausweis;
- eine Bescheinigung des Melderegisters, die aussagt, dass die Partner ledig sind.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen die Paare die Gesprächsangebote des jeweiligen Standesamtes nutzen sollten, z. B. wenn ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder bereits früher im Ausland eine Ehe geschlossen hatte.
Das Standesamt Mitte hält einen tollen Rekord in Deutschland, es hat die meisten Trauorte außerhalb der Amtsstube.
Ja, gegenwärtig sind es 58. Darunter sind so einmalige Möglichkeiten wie Eheschließungen im Helikopter oder an Bord eines Rosinenbombers. Wir haben diese Trauungen im Luftraum über dem Gemeindegebiet Berlin-Mitte extra gerichtlich absichern lassen. Helikopter bzw. Rosinenbomber starten auf dem Flughafen Berlin-Tempelhof, das Jawort wird über dem Stadtbezirk Mitte gesprochen.
Aber auch Eheschließungen auf dem Fernsehturm, im Roten Rathaus oder im Aqua-Dom des Sea Lifes sind beliebt. Übrigens gehen Trauungen im Aqua- Dom auf den Wunsch eines Tauchlehrers zurück, der unbedingt unter Wasser heiraten wollte. Aber das Jawort mit Schnorchel im Mund? Die Unterschrift in den Sandboden geritzt? Die attraktive Alternative war der Lift des Aqua-Doms.
Für Laien ist das Namensrecht schwer überschaubar. Nehmen wir ein Beispiel. Frau Knospe heiratet Herrn Blüte. Was geht?
Das Paar kann sich auf den gemeinsamen Namen „Blüte“ oder „Knospe“ einigen, die Weiterführung des jeweils eigenen Namens ist genauso möglich wie der Doppelname „Blüte-Knospe“. Das geht allerdings nur für einen Ehepartner, nicht für beide.
Wichtig zu wissen ist auch, dass das Paar bei der Geburt des ersten Kindes den Familiennamen festlegen muss. Die so genannte Bindungswirkung schreibt fest, dass alle weiteren in dieser Ehe geborenen Kinder denselben Namen tragen. Also im Beispiel: Entweder „Blüte“ oder „Knospe“; das Tragen des Doppelnamens „Blüte-Knospe“ für das Kind oder die Kinder untersagt das Gesetz, wohl vor allem deshalb, damit nicht in der nächsten Generation ein vierfach zusammengesetzter Name entsteht.
Wenn das für Frau Knospe die zweite Ehe ist, sie also den Geburtsnamen Stängel hat?
Die Regelung, den Namen aus einer früheren Ehe behalten zu können, ist relativ neu. Bei diesem Beispiel bedeutet das, dass Frau Knospe sowohl ihren Geburtsnamen wieder annehmen kann als auch weiterhin den Namen aus der ersten Ehe, „Knospe“, tragen kann.
