Die Erschwinglichkeit von selbstgenutzten Wohnimmobilien bleibt auf einem historisch hohen Niveau. Dies ist das Ergebnis einer am Berliner Center for Real Estate Studies (CRES) im Auftrag des Immobilienverbandes IVD durchgeführten Erhebung des Erschwinglichkeitsindexes. „In den ersten beiden Quartalen des Jahres ist die Erschwinglichkeit aufgrund der gestiegenen Zinsen nach dem Spitzenwert im vierten Quartal 2010 zunächst um gut sieben Punkte gefallen“, so Dirk Wohltorf, Ber- liner Immobilienmakler und Vorstandsvorsitzender des IVD Berlin-Brandenburg.
Mit dem Sinken des Zinsniveaus im dritten Quartal ist auch die Erschwinglichkeit wieder gestiegen, so dass sie mit einem Wert von 110,5 Punkten wieder beinahe auf dem Höchststand von Ende 2010 liegt. Der Erschwinglichkeitsindex fasst die Faktoren Immobilienpreise, Zinsniveau und verfügbares Einkommen zu einer Kennzahl zusammen. Diese gibt Auskunft darüber, inwieweit es für (weiterlesen…)
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Archiv der Ausgabe 3 | 27. Jahrgang | Herbst 2010
Wohnungseigentümer nehmen ihre Rechte in der Eigentümerversammlung wahr. Diese findet in der Regel einmal im Jahr statt und wird von dem Verwalter der Wohnungseigentumsanlage (WEG) einberufen: Wichtige Tagesordnungspunkte sind dabei die Verabschiedung des Wirtschaftsplans des kommenden Jahres sowie die Erörterung der Abrechnung für das vergangene Jahr. Zudem werden bei der Eigentümerversammlung alle Entscheidungen über Investitionen an der WEG getroffen.

Foto: Rainer Sturm / PIXELIO
Neben dem Mitspracherecht bei der Eigentümerversammlung gibt es aber auch eine Reihe von Pflichten. Das zeigt sich spätestens bei den Kosten, die für den Erhalt und die Instandsetzung der Fassaden, der Gartenanlagen und Dächer sowie für die Verwaltung der Wohnanlage anfallen – und die in der Regel über ein monatlich fälliges Hausgeld auf die einzelnen Eigentümer verteilt werden. „Mit dem Erwerb einer Wohnung sind die Käufer verpflichtet, sich an den Kosten für die Verwaltung des Objektes zu beteiligen“, erläutert Dirk Wohltorf, Vorstandvorsitzender des Immobilienverbands IVD Berlin-Brandenburg: „Denn Wohnungseigentümer besitzen neben dem Sondereigentum an einer Wohnung immer auch einen Miteigentumsanteil an der jeweiligen Wohnanlage.“
„Die monatlichen Hausgeldzahlungen sollten Wohnungseigentümer keineswegs auf die leichte Schulter nehmen“, sagt Wohltorf. „Denn Eigentümer, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, laufen Gefahr, ihr Wohnungseigentum zu verlieren.“ Nach dem Wohnungseigentumsgesetz hat eine Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit, einen notorischen Schuldner aus der Wohnanlage zu klagen. Das heißt: Die Eigentümergemeinschaft kann von dem (weiterlesen…)
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